Das Programm richtet sich nach der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Brandschutzfachfrau / Brandschutzfachmann sowie der Wegleitung zur Prüfungsordnung.
Brandschutzfachleute sind verantwortlich für die vorschriftsgemässe und wirtschaftliche Planung, Realisierung und Kontrolle von baulichen, technischen und organisatorischen Massnahmen im vorbeugenden Brandschutz.
Brandschutzfachleute können in der Beratung, Planung, Ausführung, Vollzug, Kontrolle von vorbeugenden Brandschutzmassnahmen für folgende Gebäude respektive Nutzungen zuständig sein:
Unabhängig von Gebäudehöhe:
- Wohn- Büro und Schulbauten
- Parkings über Terrain sowie bis maximal zwei Geschosse im Untergeschoss
- Landwirtschaftliche Bauten
- Industrie- und Gewerbebauten mit einer maximalen Brandbelastung von 1'000MJ/m2
- Beherbungsbetriebe wie Hotels, Pensionen und Ferienheime
- Räume mit Personenbelegung von über 300 Personen
- Verkaufsgeschäfte
- Parkings im dritten Untergeschoss oder tiefer
- Industrie- und Gewerbebauten mit einer maximalen Brandbelastung von über 1'000MJ/m2
- Hochregallager
- Beherbungsbetriebe wie Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime
- Gebäude mit noch unbekannter Nutzung
Berufsleute, die einen vorbereitenden Kurs für
eine eidgenössische Berufs- oder höhere Fachprüfung besucht und eine
eidgenössische Prüfung absolviert haben, werden vom Bund künftig finanziell mit maximal 50% der Kurskosten unterstützt. (Informationen des SBFI).
Der Kurs muss vom Absolventen selber bezahlt werden.. Somit müssen Arbeitgeber, die ihre Mitarbeitenden in der Weiterbildung unterstützen möchten, diese finanziellen Beiträge direkt an diese richten.
Die Kursunterlagen werden individuell zusätzlich verrechnet.
Die Kurse finden an 13 Tagen von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr statt.